Allgemeine Geschäftsbedingungen

imkontext - Wissenschaftslektorat
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Korrektorat und Lektorat

(Stand: 1. Februar 2010)

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kundinnen und Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, von imkontext - Wissenschaftslektorat - Dr. Barbara Schwindt. Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Der Auftraggeber erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt dann als erteilt, wenn er von imkontext - Wissenschaftslektorat schriftlich bestätigt worden ist (per E-Mail oder Post). Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt das Widerrufsrecht.

Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung der vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das heißt, dass der Text vom Auftragnehmer hinsichtlich korrekter Orthographie, Syntax, Interpunktion, Silbentrennung und Einheitlichkeit der Schreibweisen überprüft wird und dass die Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Stilistische Änderungen in größerem Umfang (stilistisches Lektorat) sowie die Überprüfung des Textes auf inhaltliche Logik und Schlüssigkeit des Aufbaus (Fachlektorat) sind zusätzliche Dienstleistungen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung des zu korrigierenden bzw. zu lektorierenden Textes, mitteilen. Gleiches gilt für besondere Schreibweisen, die vom aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht seinen Wünschen entsprechend ausgeführt.

4. Honorare / Preise

Die Honorare/Preise von imkontext - Wissenschaftslektorat für die Korrektorats- und Lektoratsdienstleistung sind freibleibend und bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers und unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Auftragsart und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder Preiserhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

5. Lieferung

Die bearbeiteten Unterlagen werden von imkontext - Wissenschaftslektorat per Post oder E-Mail versandt. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte Übertragung der Texte sowie für deren Beschädigung oder Verlust haftet der Auftragnehmer nicht.

Lieferfristen werden nach bestem Wissen genannt. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Wird die Frist um mehr als eine Woche überschritten, kann der Auftraggeber durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt - als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können - entbinden den Auftragnehmer für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (zum Beispiel bei verspäteter Bereitstellung notwendiger Unterlagen). Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Texte nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden.

Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektorats-/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

6. Haftung / Gewährleistung

imkontext - Wissenschaftslektorat haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Es wird jedoch keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Auftraggeber durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen verursacht werden. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen und die Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler mehr im Text finden. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verbleiben Fehler (Orthographie, Zeichensetzung und Syntax) nach Abschluss des Korrektorats im Text, so hat der Auftraggeber sie unter genauer Benennung innerhalb von zehn Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber zurückgeschickt wurde. Der Auftraggeber hat die im Text verbliebenen Fehler zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwands und die Anzahl der Fehler vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können.

Da stilistische Korrekturen vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung von stilistischen Korrekturen wird daher ausgeschlossen. Ein mangelhaftes Fachlektorat, die Überprüfung des Textes auf inhaltliche Logik und Schlüssigkeit des Aufbaus, ist vom Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einwand, so gilt das Fachlektorat als genehmigt.

Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation nicht glaubhaft nachweisen, dass die Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorats vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorats und stilistischen Lektorats bleiben davon unberührt. Für die Korrektur schwer lesbarer und unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

7. Zahlungsbedingungen

Bei Neukunden ist die Hälfte des vereinbarten Honorars vorab, das heißt, vor Erbringung der Leistung fällig. Sie werden unverzüglich mit der Auftragsbestätigung zur Zahlung eines Abschlages in Höhe der Hälfte des Rechnungsbetrages aufgefordert. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang dieser Zahlung, die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Mit der Lieferung wird eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail über den Gesamtbetrag versandt, auf die der gezahlte Abschlag angerechnet wird. Die Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.

8. Vertraulichkeit

imkontext - Wissenschaftslektorat sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf überlassene Dokumente als auch auf sonstige Informationen, die einen Auftrag selbst oder die Auftraggeber betreffen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu ziehen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen imkontext - Wissenschaftslektorat aufzubewahren. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie sonstiger Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen.

9. Schlussbestimmungen

Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen imkontext - Wissenschaftslektorat und dem Auftraggeber, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Ausdruck unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Seite drucken